Anfrage der SPD zum Trinkwassernotstand

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Zusammenfassung der Anfrage der SPD und den Antworten von Bürgermeister Michael Hahn aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2023 und Anmerkungen der SPD dazu.
Anfrage zur Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Niddatal über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der
Wasserversorgung (Trinkwassernotstandsverordnung).

Am 01.04.2023 wurde der Trinkwassernotstand durch den Bürgermeister festgestellt und somit die „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ und die darin beschriebenen Verbote umgesetzt.

1. Auf welche Kriterien und messbaren Kennzahlen wurde bei der Feststellung des Trinkwassernotstandes geachtet?
a. Wurde die Gefahrenprognose über die vergangenen Monate regelmäßig überprüft?
b. War zu jeder Zeit das gesamte Stadtgebiet vom Trinkwassernotstand betroffen?

Bürgermeister Michael Hahn beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Auf die Aufrechterhaltung der Versorgung der Einwohner mit Trinkwasser.
Zu 1a.) Ja.
Zu 1b.) Ja.

Anmerkung: Wann ist eine Notlage eine Notlage? Welche Kriterien begründen eine Trinkwassernotlage? Begründet das Fehlen eines Hochbehälters für Assenheim und eine notwendige Sanierung des Brunnens in Kaichen einen Notstand für das gesamte Stadtgebiet? Ist es statthaft im gesamten Stadtgebiet eine Trinkwassernotlage auszurufen, wenn die Notlage sich nur in Stadtteilen auftut. Die OVAG war zu jeder Zeit in der Lage Niddatal mit Trinkwasser zu versorgen, allerdings zu höheren Kosten, wenn ein bestimmtes Wasserkontingent überschritten wird. Höhere Trinkwassergebühren in der Folge sind aber wohl kaum ein Notstand! Wenn man sich die Situation der anderen umliegenden Städte und Gemeinden ansieht, in denen keine Trinwassernotstand ausgerufen wurde, kann man zu der Meinung kommen, dass die Ausrufung eines Trinkwassernotstands eher willkürlich erfolgt ist.
Es stellen sich Fragen: Warum wurden nicht vorher schon Maßnahmen ergriffen, die den Trinkwasserbedarf senken, wie zum Beispiel auf die Förderung von Regentonnen und Zisternen und stetige Aufklärung in allen Medien?

2. Einigen Bürgerinnen und Bürger ist bis heute nicht bewusst, dass die Gefahrenabwehrverordnung wirksam ist?
a. Über welche Kanäle wurde der Trinkwassernotstand durch den Bürgermeister öffentlich gemacht?
b. Welche Möglichkeiten der Sensibilisierung der Bevölkerung zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wurden genutzt?

Bürgermeister Michael Hahn beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 2a.) Das von der Stadtverordnetenversammlung in der Haupt Satzung festgelegte und damit beschlossenen öffentliche Bekanntmachungsorgan. Die Niddataler Nachrichten und zusätzlich auf der Internet Seite der Stadt.
Zu 2b.) Der regelmäßige Hinweis auf die OVAG Wasserampel in o.g. Mitteilungsblatt
und Artikel auf der Homepage.

3. Welche Zielwerte müssen erfüllt sein, damit die Trinkwassernotstandsverordnung wieder aufgehoben wird?
a. Wann wird dies prognostisch der Fall sein?

Bürgermeister Michael Hahn beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 3.) Nach Rücksprache mit unserem Versorger.
Zu 3a.) Es lässt sich zurzeit nicht absehen.

Anmerkung: Bürgermeister Michael Hahn hat in der Bürgerversammlung, in der über den Trinkwassernotstand berichtet wurde, konkreter geantwortet. Der Notstand werde erst aufgehoben, wenn die OVAG-Wasserampel auf Grün steht. Anscheinend rückt er jetzt davon ab. Man muss wissen, dass die OVAG-Ampel für alle Trinkwasserabnehmer der OVAG gilt. Selbst wenn die Niddataler weit unter dem Durchschnitt Trinkwasser verbrauchen, wird dies nicht zu einem Grün auf der Ampel führen, wenn die anderen Abnehmer nicht ebenfalls sparen. Anscheinend hat man sich keine realistischen Gedanken gemacht, wann die Notlage wieder aufgehoben werden kann.
Die Antwort könnte suggerieren, dass der Versorger die OVAG den Notstand ausgerufen habe, was aber nicht zutrifft. Der Notstand wurde vom Bürgermeister festgestellt und kann von ihm zurückgenommen werden.

4. Wer kontrolliert die Verbote, die in der Gefahrenabwehrverordnung unter §2 aufgeführten sind?
a. Wie und in welcher Häufigkeit wurden die Kontrollen durchgeführt?
Bürgermeister Michael Hahn beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 4.) Das Ordnungsamt der Stadt Niddatal.
Zu 4a.) Wird aus Datenschutzgründen nicht beantwortet

Anmerkung: Warum diese Frage unter den Datenschutz fallen soll bleibt ein Rätsel, da hier ja nicht nach persönlichen Daten gefragt wird. Eine Notverordnung die nicht kontrolliert wird ist höchst problematisch, weil sie am Ende als lahme Ente entlarvt wird und sich diejenigen, die sich daran halten veräppelt vorkommen könnten. Es ist zu vermuten, dass das Ordnungsamt keine Kontrollen durchgeführt hat. Man setzt insgesamt darauf, dass die Anzeigen aus der Bevölkerung erfolgen. Sich die Nachbarn gegenseitig überwachen. Dieser Ansatz ist abzulehnen, weil er zu großem gegenseitigem Misstrauen führt und eine Blockwartmentalität fördert.

5. Wie viele Anzeigen aus der Bevölkerung auf Verstoß gegen die Trinkwassernotstandsverordnung sind beim Ordnungsamt bis jetzt eingegangen?
(Bitte auflisten nach Stadtteilen.)
Bürgermeister Michael Hahn beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 5.) Wird aus Datenschutzgründen nicht beantwortet.

Anmerkung: Das darlegen der reinen Anzahl der Anzeigen aus Datenschutzgründen zu verweigern deutet darauf hin, dass man hier lieber intransparent bleiben will.

6. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt?
(Bitte auflisten nach Stadtteilen.)

Bürgermeister Michael Hahn beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 6.) Wird aus Datenschutzgründen nicht beantwortet.

Anmerkung: Auch hier wieder die Datenschutzkeule. Wenn man nicht kontrolliert, kann man auch keine Ordnungswidrigkeiten aufzeigen. Es fragt sich allerdings, wie lange dann auch alle mitmachen! Zumal man sich die Frage stellen kann, ob die von der Verwaltung vorgelegte Verordnung auch einem Gerichtsverfahren Stand hält. Zweifel sind sicherlich erlaubt.

7. Unter § 5 der Gefahrenabwehrverordnung besteht auf Antrag die Möglichkeit der Befreiung.
a. Wie viele Befreiungen wurden beantragt?
b. Wie viele wurden gewährt?
c. Was waren die Befreiungsgründe?

Bürgermeister Michael Hahn beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 7.) keine.

Fraktionsvorsitzender Mark Köneke der SPD-Fraktion fragt zudem an, welche Maßnahmen der Magistrat umsetzt, um die Situation des Trinkwassernotstandes zu vergessen ( Anm. zu verbessern) und fragt an, mit welchem Wasser der Sportplatz in Kaichen bewässert
wurde.

Bürgermeister Michael Hahn antwortet, dass der Magistrat an einem Wasserkonzept mit der OVAG arbeitet und der Sportplatz in Kaichen mit Brauchwasser aus der Kläranlage der Stadt Bad Nauheim bewässert wurde. Das Wasser wurde von Bad Nauheim kostenfrei zur Verfügung gestellt und die Transportkosten hat der Verein getragen.