Kritik an Inkraftsetzung der Trinkwassernotverordnung
Zum ersten April diesen Jahres hat Bürgermeister Michael Hahn die Trinkwassernotverordnung in Kraft gesetzt. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Einschränkung der Trinkwassernutzung, unter anderem darf kein Trinkwasser zum Gießen eines Gemüsebeets verwendet werden. Die Verordnung sieht bei einem Verstoß eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 Euro vor. Niddatal ist damit die einzige Kommune im Wetteraukreis, die mit dieser drastischen Maßnahme auf die Trockenheit der letzten Jahre reagiert, obwohl die sogenannte Wasserampel des Trinkwasserversorgers Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG) für das Versorgungsgebiet weiterhin auf gelb steht. In den Nachbarorten darf jeder fleißig Pools befüllt und Gemüsebeete gegossen werden, während man in Niddatal dafür mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wird.
Für die Bürgerinnen und Bürger kam die Entscheidung zur Inkraftsetzung der Trinkwassernotverordnung aus heiterem Himmel. Dass für Assenheim ein Hochbehälter zum Puffern von höheren Trinkwasserentnahmen fehle und der Trinkwasserbrunnen in Kaichen saniert werden muss, stellt alleine keine Notlage da. Auch die Tatsache, dass der Pro-Kopf Verbrauch einzelner Haushalte über dem Durchschnitt von 125 Litern pro Tag liegt, begründet ebenfalls keine Notlage. Die OVAG wäre in der Lage gewesen trotzdem Trinkwasser bereit zu stellen, allerdings ab einer bestimmten Menge zu einem deutlich erhöhten Preis.
Die SPD unterstützt den Bürgermeister ausdrücklich bei der Forderung, dass Trinkwasser gespart werden muss – es stellt sich aber die Frage, ob es dazu der Trinkwassernotverordnung bedurft hätte. Bevor eine solche Maßnahme ergriffen wird, sollte Transparenz über die Situation hergestellt werden und eine Aufklärungskampagne zum Wassersparen erfolgen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu gegeben. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde aus dem Publikum zudem die Idee geäußert, dass eine progressive Gebührengestaltung möglich wäre, die den Trinkwasserverbrauch zusätzlich reduzieren könnte.
Darüber hinaus darf man davon ausgehen, dass über eine Förderung zur Anschaffung von Regentonnen und Zisternen positive Wirkung erreicht werden können. Wenn dies alles keine Wirkung gezeitigt hätte, wäre eine Inkraftsetzung der Trinkwassernotverordnung immer noch als letztes Mittel möglich gewesen. Vor der Entscheidung hat es an der Aufklärung der Bevölkerung und an den Anreizen zum Trinkwasser sparen gefehlt. Bürgermeister Michael Hahn hat den zweiten Schritt vor dem ersten getan und setzt auf eine Verbotskultur. Dabei wird es vor allem dann schwierig, wenn das Verbot darauf angelegt ist, dass sich Nachbarn gegenseitig beim Gießen des Gemüsebeets kontrollieren, denn aus personellen Gründen kann das Ordnungsamt eigene Kontrollen kaum wahrnehmen. Fragwürdig ist auch, ob auf Grund der fehlenden Notlage die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten vor dem Gericht überhaupt bestand hat, sollte jemand gegen einen Bescheid klagen. Absurd wird es allerdings, wenn die Wasserampel der OVAG, die für das ganze Versorgungsgebiet gilt, dazu herhalten muss, um die Trinkwassernotverordnung in Niddatal wieder außer Kraft zu setzen. Dabei muss man wissen, dass die OVAG-Ampel die allgemeine Lage anzeigt und nicht explizit die Grundwasserlage in Niddatal. Nach Mitteilung des Bürgermeisters auf einer Bürgerversammlung wird die Verordnung allerdings erst wieder zurückgenommen, wenn die Ampel auf Grün steht. Das bedeutet, selbst wenn der Hochbehälter für Assenheim befüllt ist, der Brunnen in Kaichen saniert und die Niddataler Bürgerinnen ihren Verbrauch halbieren, dürfte dies nichts an der derzeitigen Ampelfarbe Gelb ändern. Seit Einführung der OVAG-Wasserampel hat diese nie auf Grün gestanden.