Weiterhin besteht Unklarheit über die Anschuldigungen gegenüber Altbürgermeister Dr. Bernhard Hertel
In der letzten Stadtverordnetensitzung vor der Kommunalwahl im März hatte Bürgermeister Michael Hahn seinem Amtsvorgänger Dr. Bernhard Hertel vorgeworfen, der Stadt einen Schaden in Höhe von 3,1 Millionen Euro zugefügt zu haben.
Hahn präsentierte eine dürftige Auflistung mit stichwortartigen Vorwürfen. Die SPD bemängelte daraufhin, dass vorher keine Stellungnahme von Dr. Hertel eingeholt wurde und forderte die Einschaltung der Kommunalaufsicht. Immer noch ist die Frage offen, warum Hahn vorher keine Stellungnahme eingeholt hat?
Immerhin wurde dem Vorgänger in der Sitzung auch mit der Staatsanwaltschaft gedroht. Unmittelbar nach der Anschuldigung hat Dr. Bernhard Hertel detailliert zu jedem einzelnen Punkt plausibel öffentlich Stellung bezogen.
Es ist schon verwunderlich, dass von der Kommunalaufsicht bisher noch kein Prüfergebnis mitgeteilt wurde. Wir stellen uns die Frage: Hat der amtierende Bürgermeister der Kommunalaufsicht die zu prüfenden Unterlagen überhaupt schon vorgelegt? Auch stellt sich die Frage, ob mittlerweile, wie wiederholt angedroht, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde? Wie ist es einzuordnen, wenn Bürgermeister Michael Hahn in einem Artikel der Wetterauer Zeitung vom 04.05.2021 eingesteht, dass er „provozieren“ wollte?
Eine unmittelbare Pflicht zur Aufklärung besteht vor allem bei Landrat Jan Weckler in seiner Zuständigkeit für die Kommunalaufsicht, aber auch als Dienstvorgesetzter der Bürgermeister.
Dr. Bernhard Hertel aber auch die Bevölkerung haben ein Recht darauf, endlich zu erfahren, was an den Vorwürfen dran ist. Immerhin geht es um angebliche Verfehlungen mit einem finanziellen Schaden, aber auch um einen möglichen Rufmord.
Mittlerweile entsteht der Eindruck, dass nach der Kommunalwahl die Vorwürfe nicht mehr ganz so hoch gehängt werden sollen.